Fehlerberichte: an- und absagen

sprachlos, 01. Juni 2011, um 07:41

moin

jetzt habe ja langsam kapiert,
wann man absagen kann,
wenns normal läuft.

aber eine frage habe ich noch,
wenn auf re ein kontra kommt,
verlängert sich dadurch der ansagezeitraum
für k90 k60 dadurch,
und wenn beide parteien k90 sagen wollen
(ob das sinn macht, bleibt mal ausenvor),
wie wirkt sich das auf den ansagezeitraum aus.

also, wie beeinflussen sich die an- absagen der beiden parteien gegenseitig, im bezug auf den zeitpunpkt.

mfg

ps habe natürlich die ddv regeln gelesen,
war aber nicht wirklich erhellend für mich.

Stoni, 01. Juni 2011, um 07:54

Absagen können nur wie gewohnt gegeben werden. Eine Gegenansage ist aber noch im 3. Stich möglich. Eine Absage im 4. Stich hingegen nicht.

sprachlos, 01. Juni 2011, um 08:03
zuletzt bearbeitet am 01. Juni 2011, um 08:04

bsp

die re partei
sagt gemütlich zum dem für sie letztmöglichen zeitpunkt
(glaube im 5ten stich) keine 30,
kann kontra dann im nächsten stich noch abntworten?
oder muss kontra sofort antworten, heist bevor der, der kontra geben will, eine karte gelegt hat.

mfg

Lottospieler, 01. Juni 2011, um 08:59

im nächsten Stich nachdem k30 Ansage kam und bevor kontra karte legt. Folgestich gilt für jede Gegenansage.

sprachlos, 01. Juni 2011, um 09:25

also

nochmal ganz genau

gegner an pos 3. (direkt bevor er seine karte legt)
sagt 30,
ich an 4 direkt hinter ihm,
muss ich nun sofort was sagen,
weil ich bin ja der nächste bin, der nee karten legen muss, oder hab ich bis zum nächsten stich zeit?

mfg

ps war jetzt öfter in der verlegenheit,
das ich nicht wusste, ob ich noch etwas luft habe, für die gegenansage.

Ex-Füchse #6339, 01. Juni 2011, um 09:27

Du hast bis zum nächsten Stich Zeit.

Stoni, 01. Juni 2011, um 09:36

Ja,
TSR 6.5.4:
Die Erwiderung auf eine An- bzw. Absage ist stets noch mit einer Karte weniger, als für die An- bzw. Absage der Gegenpartei notwendig war, erlaubt.
Als Erwiderung ist nur "Kontra" (gegen die Re-Partei) bzw. "Re" (gegen die Kontra-Partei) zulässig.
Eine Absage der eigenen Partei danach ist nur dann regelgerecht, wenn die eigene Erwiderung auch als Ansage rechtzeitig erfolgt wäre.

sprachlos, 01. Juni 2011, um 09:40

so

danke, jetzt habs ich's,
sorry wenn ich etwas genervt habe,
wollte es aber genau herausgearbeitet haben.

mfg

zur Übersichtzum Anfang der Seite