Unterhaltung: SACHT man bei der Granate K6

Frollein_Schmutz, 19. November 2015, um 10:40

Verjährung verhindert für US-Amerikaner das FahrverbotDasRegierungspräsidium Kassel versuchte durch Zustellung einesBußgeldbescheids über die US-amerikanischen Streitkräfte die Verjährungeines Verkehrsverstoßes zu unterbrechen. Allerdings kam der Bescheidaufgrund einer Zustelldauer von bald zwei Monaten erst nach der kurzenVerjährung von drei Monaten beim Adressaten an. Das AG Darmstadtverurteilte gleichwohl zu einer Geldbuße von 160 € und einem MonatFahrverbot.„Erfreulicherweise ist das OLG Frankfurt meinem Beschwerdeantrag gefolgtund hat meinen Mandanten in zweiter Instanz freigesprochen“,kommentiert Fachanwältin

Frollein_Schmutz, 19. November 2015, um 10:42

Sieht irgendwie merkwürdig aus, wenn ansonsten ganze Sätze unvollständig

NooName, 19. November 2015, um 10:42

Ohh das hatte ich leider nicht berücksichtigt.

Kannst du das mal bitte zu den Akten legen Mia Grautz.

Sach mal bist du auch Blond

Frollein_Schmutz, 19. November 2015, um 10:43

Oder bisweilen ein seltsames Ende Ostermontag

Frollein_Schmutz, 19. November 2015, um 10:46

Darf es noch ein weiteres seltsames Ende Flutschfinger?

NooName, 19. November 2015, um 10:48

Unrecht zu Recht machen könnte man es auch nennen.

Denn der US-Amerikaner hat ja das Unrecht begangen.

Frollein_Schmutz, 19. November 2015, um 10:50

Ich habe das irgendwie anders in.
Meine Re-Schersche ergab das hier:

Verjährung verhindert für US-Amerikaner das FahrverbotDasRegierungspräsidium Kassel versuchte durch Zustellung einesBußgeldbescheids über die US-amerikanischen Streitkräfte die Verjährungeines Verkehrsverstoßes zu unterbrechen. Allerdings kam der Bescheidaufgrund einer Zustelldauer von bald zwei Monaten erst nach der kurzenVerjährung von drei Monaten beim Adressaten an. Das AG Darmstadtverurteilte gleichwohl zu einer Geldbuße von 160 € und einem MonatFahrverbot.„Erfreulicherweise ist das OLG Frankfurt meinem Beschwerdeantrag gefolgtund hat meinen Mandanten in zweiter Instanz freigesprochen“,kommentiert Fachanwältin

Entspricht das etwa?

Frollein_Schmutz, 19. November 2015, um 10:52

Waren die Beiträge mit Deinem Namen noch immer zu lesen? Ich habe sie jetzt auch entfernt. Ob Du sie weiterhin selbst vervielfältigst, liegt an Dir.PS: Wir unterstützen keine der beiden Seiten, müssen uns jedoch an gängiges Recht halten.

NooName, 19. November 2015, um 10:56

Wichtig ist gängiges Recht, denn du bist ja auch "Gängig", so erzählen jedenfalls z. B. Noddy und Spakkenfuss, aber das muss ja nicht unbedingt "Gängig" seien.

Wichtig für dich Mia ist, dass du weiterhin Screenschoutings machst, dann klappt das schon.

Hau rein Mia, du bist wirklich eine nette blonde "Blöde".

LG

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