Unterhaltung: Grundgesetz

Ex-Füchse #116426, 13. September 2016, um 22:04

Artikel 5(1) Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt.

Ex-Füchse #116426, 13. September 2016, um 22:04

. Eine Zensur findet nicht

statt.

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