Unterhaltung: Canabis auf Rezept

Goldmurks, 18. Januar 2017, um 18:50

Umbruch? 👍

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 19:48

Das wird wohl noch der allgemeinen jetzigen Rechtslage in Deutschland entsprechen:

http://www.hanfheilt.de/hanf/rechtslage/rechtslage-deutschland/

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 19:50

THC-haltige Arzneimittel dürfen verschrieben werden. Dann werden wohl die Blüten und Extrakte andere Bestandteile der Pflanzen enthalten.

Seb1904, 18. Januar 2017, um 19:50

Der Inhalt des folgenden Artikels gibt die Bandbreite der Diskussion recht gut wieder:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/05/04/kabinett-legt-gesetz-fur-cannabis-kostenerstattung-vor

Ex-Füchse #4596, 18. Januar 2017, um 19:53

Steht inner Bäckerblume auch was?

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 19:59

Sollte das nicht morgen beschlossen werden?

bap, 18. Januar 2017, um 20:45

Absoluter Schwachsinn dieser " Fred "
Fast "alle" sondern hier einen Mist ab, der inhaltlich nicht stimmt und deutlich macht, das man von diesem Thema aber so was von keine Ahnung hat!!!
Ist leider nicht nur in diesem " Fred " so

Aber macht ruhig weiter, viel Freude dabei!

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 21:04
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2017, um 21:07

Bap, wenn du dich so gut mit diesem Thema auskennst, warum schreibst du denn dann nicht mal etwas dazu. Plumpe dämliche Anmacherei ist noch einfacher als etwas zu einem Thema zu schreiben. Das kann jeder. Wenn ich das möchte, dann mache ich das auch. Aber du bist ja noch viel einfacher gestrickt als wir, so was von durchschaubar. Etwa dumpfbackenmäßig?

Wenn du wirklich so viel drauf hast, dann äußere doch mal deine Kritik über die falschen Angaben hier. Wenn nichts von dir kommt, dann gehe ich einfach davon aus, dass das nur hohles Geschreibe von dir war!

bap, 18. Januar 2017, um 21:08

Das Du als " erster " antwortest gibt mir zu 100% Recht!!!

Das Gesetz
dient, die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren
Cannabisarzneimitteln herzustellen, wie z. B. von getrockneten Cannabisblü- ten
und Cannabisextrakten in standardisierter Qualität. Damit soll Patientinnen und
Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen nach entsprechender
Indikationsstellung und bei fehlenden Therapiealternativen ermöglicht werden,
diese Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken in standardisierter Qualität
durch Abgabe in Apotheken zu erhalten.

bap, 18. Januar 2017, um 21:09

PS: Kartoffeln sind auch in der Zukunft nicht zu Lasten der Krankenversicherung verordnungsfähig!!!

melody17, 18. Januar 2017, um 21:10

weia Janet---erkennst du es wirklich nicht...

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 21:12

Ist doch mal ganz interessant eine detailliertere Info zu dem Thema zu erhalten. So weit vertraut bin ich auch nicht mit der Materie. Kannst mich gerne weiter dazu aufklären!

Bei meiner Ausgangsfragestellung ging es mir lediglich um die Meinung der User über die Abstimmung im Bundestag. Aus dieser Fragestellung ist noch etwas Anderes entstanden.

melody17, 18. Januar 2017, um 21:13

die Abstimmung ist doch auch schon wieder hinfällig---ich geb s aber jetzt auf

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 21:13
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2017, um 21:14

Ne, kannst du mir ja gerne per PN mitteilen, Melody.
Wenn du meinst, der möchte mich nur rausfordern?
In meiner Tageszeitung stand etwas Anderes.

Ex-Füchse #113540, 18. Januar 2017, um 21:33
zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2017, um 22:47

Danke, für deine Antwort, Melody. Du hast recht, dass es ein ernsthaftes Thema ist.

Die Abstimmung im Bundestag ist noch nicht abgeschlossen, sondern findet morgen statt. Die Abstimmung habe ich einige Beiträge zuvor angesprochen.

Hier dazu noch ein Zeitungsartikel für diejenigen, die sich für dieses Thema interessieren:

http://www.waz.de/archiv-daten/freigabe-fuer-cannabis-als-medizin-id209313759.html

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