Unterhaltung: Stalins Erben lassen grüßen

herrmannfan, 25. Juli 2014, um 15:47
zuletzt bearbeitet am 25. Juli 2014, um 15:54

Wenn selbst der Vorstand des DDV hier Interna ausplappert, dann ist hier aber einiges kaputt. Selbst dieser Vorstand erkennt, dass selbst hier im BFTON gerudert wird um eine Schirientscheidung zu legalisieren und als normal zu bewerten.

Der Schuldige eines Fehlurteils wird aber nicht in den eigenen Reihen gesucht, sondern das ganze wird noch in den Vorstand des BFTON ausgeweitet, damit kein Schiri in Missgunst gerät.
Na einem kurzen Blick erkennt man, dass zumindestens einer , nämlich Fanthomas ein Doppelamt ausführt, Vorstand des BFTON und Schiedsrichter.

Wenn mir jetzt noch jemand erzählen will dass hier nicht beschissen wird, sollte er sich weiterhin die Hose mit der Klammer zumachen.

Cajou ist ja mit Sicherheit nicht mein Freund , wie aus der Vergangenheit zu erkennen ist.
Dennoch ist Vorgehensweise bei einem Vorstandsmitglied eine absolute Frechheit. Keine Anhörung. Es wurde schon ein Ausschluss inzeniert bevor er überhaupt davon wusste.
Die Betreiber haben für den Vorstand eine IP-Adresse verglichen und die daraus resultierenden Ergebnisse weitergegeben.
Ohne Zustimmung einer Obrigkeit ist das nicht erlaubt, es sei denn Cajou hätte zugestimmt. Sicherlich haben die Betreiber schon einmal etwas von Datenschutz gehört.

Zitat:
Da das Speichern von Nutzerdaten aus
technischer Sicht kaum Schwierigkeiten bereitet, muss durch das
Datenschutzrecht entgegengewirkt werden. Dieses greift ein, wenn es sich
um personenbezogene Daten handelt. Ob dynamische IP-Adressen
personenbezogene Daten sind und wie diese gespeichert werden dürfen,
hatte das LG Berlin zu entscheiden.

Die Speicherung von dynamischen IP-Adressen bleibt problematisch. Betreiber von Onlineshops
und anderen Webseiten sollten dies insbesondere dann beachten, wenn von
Kunden bereits Bestandsdaten vorliegen und diese mit der IP-Adresse in
Verbindung gebracht werden können.

Fazit:
Die Speicherung von dynamischen IP-Adressen bleibt problematisch. Betreiber von Onlineshops
und anderen Webseiten sollten dies insbesondere dann beachten, wenn von
Kunden bereits Bestandsdaten vorliegen und diese mit der IP-Adresse in
Verbindung gebracht werden können. Die Speicherung von IP-Adressen ist
außerdem problematisch, da man häufig nicht erkennen kann, ob der Nutzer
eine statische oder eine dynamische IP-Adresse verwendet. Bei
statischen IP-Adressen ist nämlich stets eine Zuordnung zum Gerät und
damit eine Identifikation möglich.

Zitat Ende

Fakt ist das die Betreiber sich hier auf einen schmalen Grad begeben hat, wenn es darum geht personenbezogene IPs zu vergleichen um diese unzulässig an Dritte in Form von Namen weiter zu geben.
Datenschutz ade. Ich würde im Falle Cajou mir einen Termin bei einem Rechtsanwalt machen.

Da ich davon ausgehe das hier nur dynamische IPs genutzt werden, ist eine 100 % Festellung der Person durch die Betreiber auch überhaupt nicht möglich.
Allenfalls eine sehr wahrscheinliche Tendenz, aber die die 100% Festellung kann nur der Provider vornehmen

Dabei geht es ja nicht um irgendeinen kleinen Betrüger der die falsche Karte gelegt hat, sondern um ein Vorstandsmitglied des BFTON dessen Ruf hier gerade ruiniert werden soll.
Echt ein Sauhaufen hier.

SpanischerGockel, 25. Juli 2014, um 15:50

noch einer, der sich gerade für Ütze bewirbt.

herrmannfan, 25. Juli 2014, um 15:53

Dir reicht schon ein Einzeiler um überhaupt nichts zu sagen

Southern, 25. Juli 2014, um 15:58

"Keine Anhörung. Es wurde schon ein Ausschluss inzeniert bevor er überhaupt davon wusste."

Stimmt nicht.

herrmannfan, 25. Juli 2014, um 16:04

Schön das etwas mal nicht stimmt was ich schreibe, war auch eher eine Vermutung, ändert aber nichts an der Sache

herrmannfan, 25. Juli 2014, um 17:04

Also kam die Anhörung nachdem BFTON vom Betreiber informiert wurde. Was wurde gefragt Cajou und was hast Du gentwortet ?
Ich denke auch Du kannst hier zu Aufklärung beitragen. Du bist hier nicht an eine Schweigepflicht gebunden.
Wäre sehr hilfreich auch wenn es unangenehm ist. Selbst wenn Du wirklich schuldig bist, ist es sinnvoll die Wahrheit zu sagen.

Nur so ist eine vollständige Reputation überhaupt möglich

Goldmurks, 25. Juli 2014, um 17:15

@ Cajou

Gut - mehrere Deiner Mitarbeiter (w/m) haben also die Möglichkeit über eine IP-Adresse online zu gehen, die sich Dir zuordnen lässt.
Welcher dieser Mitarbeiter (w/m) hat Deiner Meinung nach hier einen Account und zudem Einblick in den Schiribereich, um über Interni *) plaudern zu können?
Wer verfügt darüberhinaus über die Eloquenz, die Deiner gleichkommt?

Ich wette, so viele Personen werden das nicht sein ...


*) der einzig akzeptable Plural von Internas

SpanischerGockel, 25. Juli 2014, um 17:18

(habs ja schon verbessert ;-) )

Goldmurks, 25. Juli 2014, um 17:18
zuletzt bearbeitet am 25. Juli 2014, um 17:20

Wieder entfernt, weil out of context ...

Ex-Füchse #92398, 25. Juli 2014, um 17:21

Cajou muss sich nicht verteidigen.
Es wurden Behauptungen ohne sichere Beweise aufgestellt, deren Veröffentlichungen auch noch Rufmord darstellen.
Nicht Cajou ist in der Pflicht sich zu erklären, sondern die, die das Mobbing veranlasst haben.
Das wird euch jeder Anwalt bestätigen, der auch nur halbwegs Ahnung vom Internet-Recht hat.

Übrigens hat Cajou sehr deutlich und gut in seinem Statement erklärt, wie es dazu kommen konnte, dass von seiner IP KammMBert etwas schreiben konnte.

Ich halte dies für absolut glaubwürdig, denn ich kenne dieses Verhalten (Kenn- und Passwörter speichern und den Rechner einfach laufen lassen, sodass jeder da ran kann) von vielen Privatpersonen und auch von Mitarbeitern in Firmen.
Das Sicherheitsbewußtsein ist halt nicht so groß bei vielen.

Ein Beispiel:
Nehmen wir mal an, Cajou lässt die FT-Seite mit seinem gespeicherten NIC auf.
Sohn/Tochter/Ehefrau (wer auch immer) spielt auch im FT und liest die Schiri-Dialoge und das ganze Hin und Her und ist genervt von dem Ganzen und entschließt sich als KammMBert etwas dazu zu schreiben.
Um es zu verdeutlichen: Derjenige muss keine Internas von einem Schiri haben, er kann ja alles am PC lesen.

Wer will jetzt wissen und auch noch beweisen, wer am PC saß und wer was geschrieben hat?
Und selbstverständlich ist es Sohn/Tochter/Ehefrau zu peinlich zuzugeben, dass er/sie das angestellt hat, denn er/sie hat es wahrscheinlich nur gut gemeint und ist nur etwas über das Ziel hinausgeschossen.

Dies ist nur ein fiktives Beispiel!!

Ich möchte damit sagen, dass es absolut begründete Zweifel gibt und dass nichts, wirklich nichts bewiesen ist.
Was bleibt ist der Rufmord an Cajou.

SpanischerGockel, 25. Juli 2014, um 17:24

Veröffentlicht hat es Rochnrolla ;-) hau da drauf ^^

quan, 25. Juli 2014, um 17:39

Wen den alles so sicher wäre das cajou das alles gemacht hat warum wird er nicht gesperrt vom Betreiber ? Ah weil es eben nicht sicher ist Punkt aus Ende alle die hier mit steinen werfen sollten mal darüber nach denken unschuldsfrage.. Usw

herrmannfan, 25. Juli 2014, um 17:46

Cajou Du redest ja genau wie die Schiedsrichter und der Vorstand des BFTON, nämlich um den heissen Brei.

Nochmal, ich gehe davon aus das der vorgenannte Personenkreis zur Schweigepflicht aufgerufen ist.

Das bist Du aber in keinem Fall. Beantworte doch mal einfache Fragen mit einfachen antworten.

Das zumindest Kammbert von einem Deiner Rechner geschrieben hat steht ja jetzt außer Frage oder ? Zumindest konnte derjenige auf Deinen Rechner zugreifen.
Soweit Deine Aussage.

Wie kommt es das jemand, der auf einem Deinen Rechner zugreifen kann, soviel über die Interna im Schiedsrichterbereich bescheid weiss ?
Und dann noch den Professor kennt den Du seit Jahren nicht mehr gesehen hast ?
Bitte um Antwort

quan, 25. Juli 2014, um 18:18

Wen er seinen Rechner hackt kann er doch diese Sachen lesen wen cajou sr war.. Frage erübrigt sich..

herrmannfan, 25. Juli 2014, um 18:30

Bin nicht mehr up to date.

Natürlich ist rocknrolla nicht mehr im Vorstand des DDV. Sorry an den DDV. Meine Recherchen waren auch mal besser :-)

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