Unterhaltung: Denkt die Justiz auch an das Opfer?

TurboJo, 14. Februar 2017, um 20:00

Das dieses Urteil ein schlechter Witz ( kann leider nicht darüber lachen ) ist, begreifen sicherlich alle hier! Wer anderer Meinung ist, gehört "erschlagen".
Es gibt nicht die geringste Rechtfertigung eines solchen Verbrechens! Wie so ein Urteil gefällt werden kann ist mir unbegreiflich! Selbst der Verteidiger müsste kotzen! Von den Richtern und Staatsanwälten ganz zu schweigen! Aber die haben als Vorgabe: Wir schaffen das! Armes Deutschland!

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:09

@Reinhard55
Das schlimme ist das wir als Volk zu wenig dagegen tun.Viele lesen es in der Zeitung und Morgen haben sie es vergessen oder Leute wie Sprachlos sehen es Politisch was für mich genau so schlimm ist wie das Urteil.Kinder sind das Schwächste Glied in der Bevölkerung und muss mit allen mitteln geschützt werden.

Ex-Füchse #4596, 14. Februar 2017, um 20:11

Wie kann man sich nur so an tragischen Schicksalen aufgeilen *kotz

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:12

@Hotte
Es geht mir nicht um Personen oder Politik sondern um Recht und Unrecht.Und wenn du Recht hast dann schreibe ich es auch egal was wir voneinander halten.

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:14

@Noddy
tragisches Schicksal ist ein Autounfall mit Toden und Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen.

Ex-Füchse #4596, 14. Februar 2017, um 20:19

Kindesmissbrauch findet zigtausendfach jeden Tag im Verborgenen statt.
Kindesmissbrauch wird auch häufig vor Gerichten behandelt.

Jedes missbrauchte Kind hat den Rest seines Lebens mit den Folgen zu kämpfen, unabhängig von der Bestrafung des Täters.

Du zerrst nur einen reißerischen Artikel vor um Dich daran zu ergötzen, das wird den vielen Opfern nicht gerecht. Darum kotzt Du mich an.

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:23

@Noddy
Genau solche Penner wie du meine ich .Nur weil es jeden Tag passiert gehört es in euren Augen zur Normalität.Wer so denkt ist Menschlicher Abschaum.

Murmelinchen, 14. Februar 2017, um 20:24

Noddy hat hier Recht.

Der Thread sollte sofort geschlossen werden.

Ex-Füchse #4596, 14. Februar 2017, um 20:24

Nein gehört es nicht, Lynchjustiz aber glücklicherweise auch nichtmehr.

sprachlos, 14. Februar 2017, um 20:28

http://www.sueddeutsche.de/panorama/gewalt-gegen-kinder-zahl-der-misshandelten-kinder-nimmt-zu-1.2485615

sprachlos, 14. Februar 2017, um 20:28
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:35

@Murmelinchen
Ihr macht wegen jeden Mist einen Thread auf aber ihr seid nicht in der Lage oder möchtet nicht über so ein ernstes Thema reden,arme Gesellschaft.
Auch bei dir gehe ich davon aus das du keine Kinder hast sonst ist es mir unvorstellbar wie man so darüber denken kann.

Cabeza_doble, 14. Februar 2017, um 20:37

Hier werden Sachen miteinander verwickt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben.
Erstens ist da das skandalös milde Urteil gegenüber dem Vergewaltiger. Das ist in der Tat haarsträubend. Eine Bewährungsstrafe ist in einem solchen Fall der reine Hohn. Der Typ bleibt auf freiem Fuß und niemand garantiert mir, dass er nicht demnächst weitere ähnliche Verbrechen begeht.
Aber nun kommt der Rassismus ins Spiel.
Der Vergewaltiger war ein Pakistani - Skandal, Skandal!
Als ob es nicht auch deutsche Drecksschweine gäbe, die sich an Kindern vergreifen. Ich erinnere da z.B. an Silvio S., der 2015 den 7-jährigen Elias aus Potsdam, sowie den 5-jährigen Flüchtlingsjungen Mohamed vergewaltigt und ermordet hat.
Interessanterweise wird im dem von Pik3 zitierten Presseartikel mit keinem Wort erwähnt, dass es sich bei dem vergewaltigten Kind und dessen später erschossenen Vater um irakische Staatsbürger handelte.
Warum die Polizei nun ausgerechnet den Vater des Mädchens erschossen hat, der vermutlich nur seiner Tochter helfen wollte, ist übrigens auch noch nicht geklärt. Man könnte schon die böse Vermutung haben, dass den Beamten vielleicht beim Einsatz in Flüchtlingsheimen die Waffe lockerer sitzt, als bei anderen Polizeiaktionen.

Ex-Füchse #4596, 14. Februar 2017, um 20:39

Du willst nicht über das Thema reden, Du willst das Thema nur für Deine Zwecke missbrauchen.

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:45

@Cabeza doble
Wenn der Fall Silvio nicht erwähnt wird so ist es doch nicht meine Schuld aber auch diesen Fall verurteile ich.Mir geht es um das Urteil und nicht um die Nationalität.
Ob die Polizei nun in Notwehr gehandelt haben kann und will ich nicht beurteilen denn dafür sind andere da.

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 20:47

@Noddy
Hast du was an der Klatsche?
Für was für Zwecke? Ich habe 2 Kinder und eine Enkelin die 11 Jahre und deshalb ist es meine Pflicht das ich mir darüber gedanken mache.
Leute wie du die nur den PC 20 Stunden am Tag vor Augen haben müssen ja verblöden.

Ex-Füchse #4596, 14. Februar 2017, um 20:54

Du hast was hingekriegt was Hand und Fuß hat? Woraus schließt Du, daß ich keine Kinder zu versorgen habe/ hatte?

Du solltest bei irgendwelchen Meldungen mehr auf das achten was nicht geschrieben wurde. Fällt aber nich nur Dir schwer, da wird mir eher Angst und Bange.

Murmelinchen, 14. Februar 2017, um 20:57

Pik3, ich gehe davon aus, dass Du gelesen hast, was ich schrieb.

Insofern disqualifizierst Du Dich mit diesen Äußerungen nur selbst.

Es ist alles zur Sache selbst gesagt.

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 21:03

@Murmelinchen
Warum soll dann der Thread geschlossen werden?
Schweigen ist feige und das bin ich nicht.
Was mich wütend macht sind Menschen die nur Pauschal darüber nachdenken oder sich sogar belästigt fühlen wenn man darüber reden soll .

Ex-Füchse #116342, 14. Februar 2017, um 21:08

@Noddy
Ich glaubte du hast nur keine Ahnung vom Doko aber ich habe mich getäuscht.

akaSilberfux, 14. Februar 2017, um 21:08

Natürlich ist sexueller Mißbrauch von Kindern (§176 StGB) zu bestrafen, keine Frage. Wie er zu bestrafen ist, hängt von den Umständen ab.

Erst einmal die Rechtslage umreißen:
§176 StGB fängt an z.B. wenn eine 14-jährige ihrem 13-jährigen Freund gestattet, ihre Schamlippen zu streicheln (6 Monate bis 10 Jahre). Sie macht sich in diesem Fall strafbar. Wer beim Masturbieren von einem Kind erwischt wurde und weiter macht, ist auch wegen Mißbrauchs zu verurteilen. Den Zweck der Norm könnte man also als die Vermeidung des Kontakts von Kindern zu sexuellen Vorgängen aller Art benennen.

Für die Vergewaltigung (§177 Abs. 6 StGB) braucht es i.d.R. eine beischlafähnliche Penetration.

Was war der "ekelerregende Mißbrauch"?

Hätten die Polizisten die Selbstjustiz gestattet, wären sie ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden.

Der Fehler des einen rechtfertigt nicht die Rache des anderen. Das ist unsere Strafjustiz. Wer das ablehnt, ist näher an der Scharia und dem Alten Testament als bei uns.

grubhoerndl, 14. Februar 2017, um 21:10
zuletzt bearbeitet am 14. Februar 2017, um 21:10

Falls ihr Euch noch richtig in die Haare kriegt, in meiner Laube kann man das ausleben!

On topic: ich bin da voll bei Pik3!

grubhoerndl, 14. Februar 2017, um 21:14

@Silberfux:

Rechtsstaat ist völlig ok, nur das Strafmaß erscheint mir nicht angemessen. Gerade wenn man das mit deinen theoretischen Beispielen vergleicht.

Ex-Füchse #4596, 14. Februar 2017, um 21:16

Kennst Du die Umstände?

zur Übersichtzum Anfang der Seite